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   BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19   

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https://dejure.org/2020,5280
BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19 (https://dejure.org/2020,5280)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2020 - 5 StR 623/19 (https://dejure.org/2020,5280)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2020 - 5 StR 623/19 (https://dejure.org/2020,5280)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 251 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 222 StGB; § 261 StPO; § 264 StPO
    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung; Exzess; Vorsatz hinsichtlich des todesursächlichen Nötigungsmittels; deliktstypische Risiken); Beweiswürdigung; Kognitionspflicht; fahrlässige Tötung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 251 StGB, § 55 StPO, § 264 StPO, § 52 WaffG, § 222 StGB, § 211 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Gerichtliche Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der Tat

  • rewis.io

    Besonders schwerer Raub und fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Todeserfolgs bei Exzesstat eines Mittäters; Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Gerichtliche Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der Tat

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer Raub und fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Todeserfolgs bei Exzesstat eines Mittäters; Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit Todesfolge - und der Exzess des Mittäters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und das Revisionsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Besorgen der Schusswaffe für einen Überfall

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Haftung beim Mittäterexzess

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unwissen schützt vor Strafe nicht - oder doch? Zurechnung beim Mittäterexzess

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Unwissen schützt vor Strafe nicht - oder doch? Zurechnung beim Mittäterexzess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 143
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Anderes gilt nur dann, wenn die Beweiswürdigung Rechtsfehler, etwa Lücken, Widersprüche, Unklarheiten oder Verstöße gegen die Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze, aufweist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 20 f.).
  • BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Schon allein das Beschaffen einer geladenen Schusswaffe für einen Überfall auf ein bekanntermaßen wehrhaftes Opfer kann aber die Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufes begründen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, StV 2013, 1 (insoweit nicht abgedruckt)).
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Er ist für den Taterfolg mithin nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht, so dass ihm ein Exzess der anderen nicht zur Last fällt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1989 - 1 StR 479/88, BGHSt 36, 231, 234; vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 259/09

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (erforderlicher Vorsatz oder

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Ein Beteiligter haftet mithin gemäß § 251 StGB als Mittäter des Raubes nur für die Folgen derjenigen Handlungen des den Tod des Opfers unmittelbar herbeiführenden Täters, die er in seine Vorstellungen von dem Tatgeschehen einbezogen hatte oder ihm zumindest gleichgültig waren (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, BGHR StGB § 251 Todesfolge 5).
  • BGH, 20.06.2017 - 2 StR 130/17

    Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang: keine Finalität

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Soweit die Beschwerdeführerin - insoweit zutreffend - darauf hinweist, dass zu den sich aufdrängenden deliktstypischen Risiken zählt, dass das Opfer eines unter Verwendung einer Waffe begangenen Raubes um Hilfe ruft oder sich zur Wehr setzt, und der (Mit-)Täter das Tatwerkzeug daraufhin in tödlicher Weise einsetzt, um eine Entdeckung der Tat zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 2 StR 130/17, NStZ 2017, 638, 639), ist dies vorliegend ohne Belang.
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16

    Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Hinzu kommt, dass es - da auch dieser Zeuge in der Verhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat - den Zeugen nicht selbst, sondern nur die Verhörsperson befragen konnte (vgl. zum insofern eingeschränkten Beweiswert der Aussage BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 53).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Er ist für den Taterfolg mithin nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht, so dass ihm ein Exzess der anderen nicht zur Last fällt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1989 - 1 StR 479/88, BGHSt 36, 231, 234; vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Auch liegt es jedenfalls nicht fern, dass diese Folge seiner Handlungen für ihn vorhersehbar war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juli 1957 - 4 StR 160/57, BGHSt 10, 369, 371; SSW/StGB/Momsen, 4. Aufl., § 222 Rn. 6).
  • BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der Täterschaft (hier: bzgl. des

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Hinzu kommt, dass es - da auch dieser Zeuge in der Verhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat - den Zeugen nicht selbst, sondern nur die Verhörsperson befragen konnte (vgl. zum insofern eingeschränkten Beweiswert der Aussage BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 53).
  • BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11

    Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
    Er ist für den Taterfolg mithin nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht, so dass ihm ein Exzess der anderen nicht zur Last fällt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1989 - 1 StR 479/88, BGHSt 36, 231, 234; vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20

    Anrechnung der Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Ein Beteiligter haftet somit nach § 251 StGB als Mittäter nur für die Folgen derjenigen Handlungen des den Tod des Opfers unmittelbar herbeiführenden Täters, die er in seine Vorstellungen von dem Tatgeschehen einbezogen hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33; BGH, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 623/19, NStZ-RR 2020, 143, 144).
  • BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Die zugrundeliegende Beweiswürdigung hält eingedenk des insoweit beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs rechtlicher Überprüfung stand (vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 623/19, NStZ-RR 2020, 143 mwN).
  • BGH, 14.05.2020 - 5 StR 470/19

    Fehlerhafte Beweiswürdigung (durchgreifender Erörterungsmangel; Gesamtwürdigung

    Die Beweiswürdigung der Strafkammer erweist sich - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 623/19) - als fehlerhaft.
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